Klinisch-psychologische Diagnostik
Als Basis einer klinisch-psychologischen Behandlung empfiehlt sich eine klinisch-psychologische diagnostische Abklärung. Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik geht es um die Beantwortung spezifischer Fragestellungen.
Zum Einsatz kommen altersentsprechende und standardisierte Testverfahren (z.B. Persönlichkeits- und Leistungsverfahren, Verhaltensbeobachtung).
Auf Basis der Ergebnisse der diagnostischen Abklärung, erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen einen umfassenden auf Sie zugeschnittenen Behandlungsplan.
Wann empfehle ich die Durchführung einer klinisch-psychologischen Diagnostik?
- bei diversen Angstzuständen
- bei Depressionen
- bei Belastungen aufgrund einer körperlichen Erkrankung
- bei akuten Lebenskrisen
- zur Persönlichkeitsabklärung
- Abklärung kognitiver Beeinträchtigungen (z. B. Gedächtnisstörungen)
- Abklärung psychosomatischer Beschwerden (z. B. Schlafstörungen)
Ablauf
Kontaktaufnahme
Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail: Dabei erfolgt eine erste Klärung der Fragestellung, der üblichen Rahmenbedingungen und die Terminvereinbarung.
Erstgespräch
Anamnese und Exploration – Je nach Fragestellung und Vorstellungsgrund erfolgt in der ersten Sitzung ein ausführliches Gespräch (Exploration, Zuweisungsgrund, derzeitige Situation). Falls es bereits Vorbefunde gibt, bitte ich Sie diese ebenso mitzunehmen.
Klinisch-psychologische Diagnostik
Die Dauer der klinisch-psychologischen Diagnostik hängt von der konkreten Fragestellung ab. Die Anzahl der Termine richtet sich nach dem Zuweisungsgrund. Im Durchschnitt muss jedoch mit mindestens 5 Einheiten gerechnet werden. Darin enthalten sind ein ausführliches Anamnese- und Explorationsgespräch sowie die Anwendung verschiedener Testverfahren.
Abschlussgespräch (inkl. Befundbesprechung)
Die Ergebnisse werden anschließend zusammengefasst und mit Ihnen besprochen. Gemeinsam werden weitere Behandlungsempfehlungen erörtert. Bei Bedarf werden weitere Beratungs- oder Behandlungstermine angeboten und vereinbart.
Klinisch-psychologischer Befund
Wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des/der PatientIn erstellt. Erstellt wird ein ausführlicher schriftlicher Befund, in dem die Ergebnisse zusammengefasst und interpretiert werden (dies wird gesondert honoriert).